Weiterverarbeitung

Teil von Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen: Falzen, Binden, Veredeln

Checkliste für die Weiterverarbeitung vor der Druckfreigabe

Weiterverarbeitung Checkliste: Falzart, Beschnitt, Bundzugabe, Bindung, Lack, Stanzform, Verpackung und Transport vor der Druckfreigabe prüfen, mit Freigabeliste.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zu prüfen sind acht Punkte: Falzart, Beschnitt, Bundzugabe, Bindung, Lack, Stanzform, Verpackung und Transport.
  • Falz- und Stanzangaben gehören als maßstäbliche Skizze oder als PDF mit Ebenen in den Auftrag.
  • Nennen Sie die Grundlagen ausdrücklich: DIN EN ISO 216, die Normenreihe DIN ISO 12647, Fogra-Kennungen und bvdm-Hinweise.
  • Freigaben, Änderungen und Absprachen werden schriftlich abgelegt.
  • Verpackung und Anlieferung werden schriftlich geregelt, samt Abladeort und Zeitfenster.

Falzart, Beschnitt und Bundzugabe

Falzarten sind nicht einheitlich genormt. Wickelfalz, Zickzackfalz, Altarfalz, Leporellofalz und Kreuzbruch sind gängige Bezeichnungen, ihre Zuordnung unterscheidet sich aber zwischen Druckereien. Eine Skizze mit Bogenzahl, Nutzen und Falzschema ist eindeutiger als jeder Name.

Für den Beschnitt gibt es keine DIN-Vorgabe. Druckereien nennen häufig 3 mm Zugabe je Außenkante. Verbindlich ist die Vorgabe Ihrer Druckerei. Tragen Sie den Wert im Auftrag ein und kontrollieren Sie die Anschnittmarken.

Die Bundzugabe hängt von Bindung, Papierstärke und Seitenzahl ab. Pauschale Werte sind unzuverlässig, weil dickes Papier mehr Rand schluckt als dünnes. Lassen Sie den Wert als Rechenwert bestätigen.

Prüfpunkt festzulegen Nachweis
Falzart Falzschema, Bogenzahl, Nutzen Skizze im Auftrag
Beschnitt Zugabe je Außenkante, Anschnittmarken Datenblatt der Druckerei
Bundzugabe Wert je Bindung und Papier Rückenberechnung
Bindung Verfahren, Rückenbreite, Klebstoff oder Draht Muster oder Andruck
Lack flächig oder partiell, Falzlinien Lackmuster
Stanzform Kontur, Nutzen, Werkzeugnummer Stanzzeichnung
Verpackung Palette, Höhe, Kantenschutz Packvorschrift
Transport Abladeort, Zeitfenster, Gerät Liefervereinbarung

Bindung, Lack und Stanzform

Rückendrahtheftung, Klebebindung, Fadenheftung und Spiralbindung verlangen unterschiedliche Ränder und Rückendicken. Bei Klebebindung muss die Rückenbreite vor dem Umbruch feststehen, sonst rutscht der Satzspiegel.

Lack wirkt auf Falzung und Klebung. Partielle Lackflächen sollten Falzlinien aussparen, weil die Schicht dort brechen kann. Prüfen Sie außerdem, ob Klebstoffe auf lackierten Flächen halten.

DIN EN ISO 216 regelt die Papierformate der A-Reihe. Die Normenreihe ISO 12647, in Deutschland als DIN ISO 12647 übernommen, beschreibt die Prozesskontrolle, Teil 2 den Offsetdruck. Fogra, das Forschungsinstitut für Medientechnologien, veröffentlicht Charakterisierungsdruckbedingungen und zertifiziert Proofs. Der Bundesverband Druck und Medien, kurz bvdm, gibt technische Hinweise zur Weiterverarbeitung heraus.

Eine Stanzform braucht eine eigene Kontur, oft als Sonderfarbe oder separate Ebene. Klären Sie Nutzen, Stanzkontur und Werkzeugkosten vor der Freigabe. Normen und Zertifikate ersetzen diese Abstimmung nicht. Nennen Sie im Auftrag die verwendete Ausgabe, weil sich Fassungen ändern.

Verpackung, Transport und Arbeitssicherheit

Verpackung ist Teil der Leistung. Legen Sie Palettenart und Palettenmaß fest, etwa Europalette mit 1200 mal 800 Millimetern, dazu Lagenhöhe, Kantenschutz und Feuchteschutz. Eine Packvorschrift verhindert Diskussionen bei Teillieferungen.

Für den Transport gehören Abladeort, Zeitfenster und Hebezeug in die Vereinbarung. Fragen Sie vorher, ob Rampe, Hebebühne und Hubwagen vorhanden sind. Bei Anlieferung am Straßenrand entstehen Zusatzkosten.

Für das Bewegen von Paletten und das Betreiben von Arbeitsmitteln gelten die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Regel 100-500. Unterweisung und Prüfung der Geräte liegen beim Arbeitgeber.

Freigabeliste in fünf Schritten

  1. Fertigungsdaten sammeln: Falzschema, Beschnittzugabe, Bundzugabe als Rechenwert, Stanzkontur.
  2. Papiere und Bindung abstimmen: Grammatur, Rückenbreite, Verfahren, Klebstoff oder Draht.
  3. Lack und Veredelung klären: flächig oder partiell, Falzlinien und Klebeflächen lackfrei halten.
  4. Verpackung und Transport schriftlich regeln: Palette, Höhe, Kantenschutz, Abladeort, Zeitfenster.
  5. Freigabe bestätigen und ablegen: Version, Datum, Änderungen. Die Pflicht zur nachvollziehbaren Dokumentation von Geschäftsvorfällen folgt aus § 238 HGB.

Wer ein Druckereiangebot annimmt, sollte die Bindung an das Angebot nach § 145 BGB und die Annahmefrist nach § 147 BGB kennen, denn beide Fristen beeinflussen den Liefertermin. Diese Vorschriften betreffen Auftrag und Ablage, nicht die Technik der Weiterverarbeitung.

Häufige Fragen

Welche Beschnittzugabe ist richtig?

Eine Norm dazu gibt es nicht. Häufig werden 3 mm je Außenkante genannt, verbindlich ist die Vorgabe Ihrer Druckerei.

Muss die Falzart genormt angegeben werden?

Nein. Falzarten sind nicht einheitlich bezeichnet. Eine Skizze mit Bogen und Nutzen ist eindeutiger als ein Name.

Warum sollten Falzlinien lackfrei bleiben?

Weil Lackschichten an der Bruchkante reißen können und das Papier weiß durchschlägt. Partieller Lack sollte Falzlinien aussparen.

Wer trägt das Risiko beim Transport?

Das hängt von Lieferbedingung und Gefahrübergang ab. Regeln Sie das im Auftrag, bevor Sie freigeben.

Welche DGUV-Regeln greifen beim Transport?

Für Arbeitsmittel und innerbetrieblichen Transport gelten die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Regel 100-500. Die Unterweisung liegt beim Arbeitgeber.

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