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Druckbeschaffung

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Welche Angaben machen eine Druckanfrage vergleichbar? Zahlungsziel, Prüffrist und Rechnung festlegen

Welche Zahlungs- und Rechnungsangaben eine Druckanfrage für alle Anbieter vergleichbar machen: Zahlungsziel, Prüffrist, Verzugsfolgen (BGB) und Rechnung (UStG).

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Format, Auflage und Papier machen Angebote technisch vergleichbar. Die Zahlungsbedingungen machen sie wirtschaftlich vergleichbar.
  • Ein Zahlungsziel über 60 Tage ist nur wirksam, wenn es ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig ist (§ 271a BGB).
  • Ohne Vereinbarung gerät ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang in Verzug (§ 286 BGB).
  • Unter Unternehmern gelten neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 BGB).

Warum Zahlungsangaben in die Anfrage gehören

Zwei Angebote mit gleichem Preis sind nicht gleich teuer, wenn eines in 14 Tagen und das andere in 60 Tagen bezahlt wird. Das Zahlungsziel ist Teil des Preises. Es gehört deshalb in die Anfrage und nicht erst in die Verhandlung.

Wie die technischen Angaben aussehen, zeigen die Angaben der Druckanfrage. Hinzu kommt die Zahlungs- und Rechnungsseite. Die gesetzlichen Eckwerte geben dabei den Rahmen vor, in dem Sie verhandeln.

Zahlungsziel und Prüffrist: der gesetzliche Rahmen

Eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Erfüllung einer Entgeltforderung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist. So steht es in § 271a BGB.

Dieselbe Vorschrift begrenzt die Prüffrist. Ist eine Entgeltforderung erst nach Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung zu erfüllen, ist eine Vereinbarung über mehr als 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und nicht grob unbillig ist.

Für öffentliche Auftraggeber gilt es strenger: Ein Zahlungsziel über 60 Tage ist unwirksam. Mehr dazu steht im Beitrag zur Druckbeschaffung für öffentliche Auftraggeber. Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Abschlagszahlungen und nicht für Verbraucher.

Verzug: Wann die Zahlung überfällig wird

Nach § 286 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.

Die Folgen regelt § 288 BGB. Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Gläubiger hat außerdem Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro.

Für die Anfrage heißt das: Fragen Sie nach dem Zahlungsziel, nach Skonto und nach der Behandlung von Verzug. Wer Zahlungsfristen verlängert, tut das ausdrücklich und schriftlich.

Rechnung und Steuersatz

Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie es im Geschäftsverkehr bezeichnet wird (§ 14 UStG). Bei Leistungen an andere Unternehmer besteht eine Pflicht zur Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung.

Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent der Bemessungsgrundlage, und für bestimmte Umsätze ermäßigt sich die Steuer auf sieben Prozent (§ 12 UStG). Welcher Satz für Ihr Druckerzeugnis gilt, klärt die Steuerberatung. Verlangen Sie in der Anfrage Preise netto und den Steuersatz ausgewiesen, damit die Angebote vergleichbar bleiben.

Anfragetext für die Konditionen

Bitte nennen Sie im Angebot: Preis netto je Auflage, Steuersatz, Zahlungsziel in Tagen ab Rechnungszugang, Skonto mit Frist und Prozentsatz, Prüffrist nach Lieferung, Versand- und Verpackungskosten sowie die Bindefrist des Angebots.

Die Liste lässt sich um die technischen Angaben ergänzen. Wer sie ohne Lücken in jede Anfrage schreibt, erhält Angebote, die sich Position für Position vergleichen lassen. Zu Versandkosten hilft ein Blick auf Druckkosten und Versand. Kostenfragen zu Verfahren behandelt der Beitrag Kosten von Druckverfahren.

Beispiel: drei Zahlungsziele im Vergleich

Angenommen, drei Angebote kosten je 3.000 Euro netto. Bei 19 Prozent Steuer sind das 570 Euro Steuer und 3.570 Euro brutto. Die Zahlenwerte sind ein illustratives Rechenbeispiel und kein Marktpreis:

AngebotZahlungszielSkontoBewertung
A14 Tagekeinesfrüh fälliger Betrag
B30 TagekeinesStandardziel
C60 Tagekeinesnur wirksam, wenn ausdrücklich vereinbart

Bei gleichem Preis ist C günstiger, weil das Geld länger verfügbar bleibt. Verlangt der Anbieter dafür einen Aufschlag, rechnen Sie ihn gegen. Der Preis allein genügt für den Vergleich nicht. Wie Sie Druckereiangebote prüfen und Bindefristen klären, hängt vom einzelnen Angebot ab.

Häufige Fragen

Darf ich 90 Tage Zahlungsziel verlangen?

Eine Vereinbarung über mehr als 60 Tage ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist. Ob das im Einzelfall zutrifft, klärt eine Rechtsberatung.

Gilt der Verzugszins auch gegenüber Privatpersonen?

Nein, die Zinsregel mit neun Prozentpunkten gilt bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Für Verbraucher gelten andere Regeln.

Wo finde ich weitere Pflichtangaben?

Pflichtangaben auf Drucksachen behandelt der Beitrag zu den Pflichtangaben auf Geschäftsdrucksachen.

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