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Druckverfahren

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Fünf Prüfschritte von der Datei bis zur Fortdruckkontrolle mit Beleg, Zuständigkeit und Folgen nach BGB

Fünf Prüfschritte von der Druckdatei bis zur Fortdruckkontrolle, wer sie belegt und was §§ 645, 650 und 442 BGB für Fehler im gelieferten Stoff bedeuten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auf Verträge über herzustellende bewegliche Sachen finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung (§ 650 BGB). Das gilt auch für Druckaufträge.
  • Fehler, die auf den vom Besteller gelieferten Stoff zurückgehen, können Rechte ausschließen. Prüfen Sie Ihre Daten deshalb selbst.
  • Jeder Prüfschritt braucht einen BelegPrüfbericht, Proof, Freigabevermerk.
  • Ein Muster oder Proof ist der Maßstab für die Fortdruckkontrolle.

Warum die Datei vor dem Druck zur Rechtsfrage wird

Die Datei liefert der Besteller. Fehler in Daten fallen oft erst im Druck auf. Dann stellt sich die Frage, wer dafür einsteht. Das Gesetz gibt dazu Hinweise.

Der Vertrag über die Lieferung herzustellender Sachen folgt dem Kaufrecht. Nach § 650 BGB findet außerdem § 442 Absatz 1 Satz 1 bei diesen Verträgen auch Anwendung, wenn der Mangel auf den vom Besteller gelieferten Stoff zurückzuführen ist.

§ 442 Absatz 1 Satz 1 BGB schließt die Rechte des Käufers wegen eines Mangels aus, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ob Druckdaten als gelieferter Stoff gelten, hängt vom Einzelfall ab. Sicher ist: Wer eine Datei mit bekanntem Fehler freigibt, steht schlecht da.

Verantwortung des Bestellers bei Anweisungen

§ 645 BGB beschreibt den Fall, dass das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des vom Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer vom Besteller erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden ist. Dann kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der Auslagen verlangen.

Voraussetzung ist, dass kein Umstand mitgewirkt hat, den der Unternehmer zu vertreten hat.

Für nicht vertretbare Sachen, also Einzelanfertigungen nach Ihren Vorgaben, gilt nach § 650 BGB unter anderem diese Vorschrift mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Abnahme der nach den §§ 446 und 447 BGB maßgebliche Zeitpunkt tritt.

Wer Anweisungen erteilt, muss sie also belegen und verantworten. Dazu sind schriftliche Absprachen mit der Druckerei nötig, die Anweisung und Rückfrage festhalten.

Fünf Prüfschritte mit Beleg

Die Prüfschritte von der Datei bis zur Fortdruckkontrolle sind eine Methode, keine Norm. Jeder liefert einen Beleg, der im Streitfall zeigt, was geprüft wurde:

  1. DateieingangDatei mit Datum, Version und Dateiname festhalten.
  2. DateiprüfungPrüfbericht ablegen. Was die Datei enthalten muss, zeigt der Beitrag zu den Daten einer Druckdatei.
  3. ProofFreigabe mit Namen und Datum erteilen, nicht nur "okay" sagen.
  4. FortdruckkontrolleEin Bogen oder Exemplar aus der laufenden Produktion mit dem Proof vergleichen.
  5. FreigabevermerkAbweichungen, Toleranzen und Entscheidung notieren.

Die Schritte gelten für Offset und Digital gleichermaßen. Welches Verfahren passt, klärt der Vergleich Digitaldruck oder Offsetdruck. Zu Veredelungen gehören eigene Datenangaben, die Sie unter Druckveredelung planen finden.

Proof und Muster als Maßstab

Zur Beschaffenheit gehören Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und sonstige Merkmale der Sache, für die die Parteien Anforderungen vereinbart haben (§ 434 BGB). Was der freigegebene Proof zeigt, ist ein solches Merkmal, wenn es vereinbart wurde.

Entsprechend entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat. Halten Sie den Maßstab deshalb in der Auftragsbestätigung fest.

PrüfschrittZuständig (Vorschlag)BelegWozu er dient
1 DateieingangBesteller und DruckereiVersionslistezeigt, welche Datei geliefert wurde
2 DateiprüfungDruckvorstufe, Besteller liest mitPrüfberichtzeigt bekannte Fehler vor dem Auftrag
3 ProofBesteller gibt freiFreigabe mit Datumlegt die gewünschte Beschaffenheit fest
4 FortdruckkontrolleDruckerei, Besteller bei BedarfVergleichsexemplarzeigt Abweichungen vom Proof
5 Freigabevermerkbeide SeitenProtokolldokumentiert die Entscheidung

Was die Fortdruckkontrolle nicht heilt

Die Fortdruckkontrolle stellt fest, ob der Druck dem Proof entspricht. Einen Fehler in der Datei behebt sie nicht, wenn Sie ihn mitfreigegeben haben. Das Gesetz verweist auf die Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss. Prüfen Sie deshalb vor der Freigabe, nicht danach.

Haben Sie Fehler erst im Fortdruck gesehen, melden Sie sie sofort und schriftlich. Die Druckerei kann dann entscheiden, ob sie anhält. Eine Mitteilung per Telefon genügt nicht als Beleg. Bestätigen Sie sie per E-Mail.

Vor der Auslieferung prüfen Sie die Weiterverarbeitung vor der Druckfreigabe, weil dort die letzten Fehler auftauchen.

Häufige Fragen

Wer trägt die Verantwortung für Fehler in meiner Datei?

Das hängt vom Einzelfall ab. § 650 BGB verweist darauf, dass Mängel, die auf den vom Besteller gelieferten Stoff zurückzuführen sind, Rechte ausschließen können. Prüfen Sie deshalb Ihre Daten und halten Sie die Prüfung fest.

Genügt die Freigabe des Proofs?

Sie legt die gewünschte Beschaffenheit fest, wenn sie vereinbart ist. Sie ersetzt nicht die Prüfung der Datei, denn bekannte Fehler können Rechte ausschließen.

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